JUGENDSCHUTZ

Bei unserem Schlossbergfest wird Jugendschutz groß geschrieben!

Wir haben 2 Eingänge: Ein Eingang "Über 18", ein Eingang "Unter 18".

Eurem Alter entsprechend sind auch die Eintritts-Armbänder farblich gekennzeichnet.

Dies ermöglicht unseren Helfern beim Blasmusik Open-Air, euch die entsprechenden Getränke anzubieten.

 

 

 

Bitte haltet am Eingang vorab euren Personalausweis zur Alterskontrolle griffbereit.

Unser Securityteam wird euren Personalausweis vorab kontrollieren.

 

Jugendliche unter 16 Jahren ohne Eltern haben beim Schlossberg Clubbing leider keinen Zutritt.

Jugendliche unter 16 Jahren haben ausschließlich mit Begleitperson oder einer erziehungsberechtigten Person Zutritt.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren haben Zutritt bis 24:00 Uhr. Ihr benötigt euren Personalausweis.
Solltet Ihr mit Begleitperson und Erziehungsbeauftragung unterwegs sein, gilt der Zutritt dementsprechend länger.

 

Bitte bringt auch euren Partypass mit. 

 

Tolle Info's für alle unter 18 Jahren findet Ihr auf der Website www.polizeifürdich.de.

Die Info's stammen aus dem Programm "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes".

 

Um Missbrauch von Alkohol zu verhindern, gilt das Jugendschutzgesetz. Sollten Gäste über 18 Jahren Minderjährige mit Alkohol oder alkoholhaltige Getränken versorgen, werden beide sofort des Platzes verwiesen und der Fall polizeilich zur Anzeige gebracht!
Jugendliche unter 16 Jahren bekommen keine Getränke oder Lebensmittel, die Alkohol enthalten (zum Beispiel Wein oder Bier).
Jugendliche unter 18 Jahren bekommen keine Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein enthalten (zum Beispiel Schnaps oder Likör).

 

Bitte habt Verständnis wenn unser Personal das streng kontrollieren wird!

 

Wenn ihr weitere Info`s haben wollt findet ihr hier interessante Links:

Die Erziehungsbeauftragung vom Landkreis Ostallgäu findet ihr hier.

Jugendschutz wird euch hier in einer Broschüre verständlich erklärt.

 

 

Fragen & Antworten

  • Handelt es sich beim Blasmusik Open-Air auf dem Schlossberg um eine öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzes? Ja.
  • Wie alt muß ein Erziehungsberechtigter sein? Volljährig.
  • Kann ein Erziehungsberechtigter die Verantwortung für mehrere Jugendliche übernehmen? Nein. 
  • Welchen Eingang nehmen Erziehungsberechtigte und Jugendliche? Zusammen bitte den „Unter 18“ Eingang.