JUGENDSCHUTZ

Bei unserem Bezirksmusikfest wird Jugendschutz groß geschrieben!

Wir haben 2 Eingänge: Ein Eingang "Über 18", ein Eingang "Unter 18".

Eurem Alter entsprechend sind auch die Eintritts-Armbänder farblich gekennzeichnet. Dies ermöglicht unseren Helfern beim Bezirksmusikfest, euch die entsprechenden Getränke anzubieten.

 

 

Bitte haltet am Eingang vorab euren Personalausweis zur Alterskontrolle griffbereit. Unser Securityteam wird euren Personalausweis vorab kontrollieren.

 

 

Jugendliche unter 16 Jahren ohne Eltern haben beim Bezirksmusikfest leider keinen Zutritt.

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren haben Zutritt bis 24:00 Uhr. Ihr benötigt euren Personalausweis.
Solltet Ihr mit Begleitperson und Erziehungsbeauftragung unterwegs sein, gilt der Zutritt dementsprechend länger.

Bitte bringt euren Partypass mit.

 

 

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen bis Veranstaltungsende bei uns feiern.

 

Tolle Info's für alle unter 18 Jahren findet Ihr auf der Website www.polizeifürdich.de.

Die Info's stammen aus dem Programm "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes".

 

Um Missbrauch von Alkohol zu verhindern, gilt das Jugendschutzgesetz. Sollten Gäste über 18 Jahren Minderjährige mit Alkohol oder alkoholhaltige Getränken versorgen, werden beide sofort des Platzes verwiesen und der Fall polizeilich zur Anzeige gebracht!
Jugendliche unter 16 Jahren bekommen keine Getränke oder Lebensmittel, die Alkohol enthalten (zum Beispiel Wein oder Bier).
Jugendliche unter 18 Jahren bekommen keine Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein enthalten (zum Beispiel Schnaps oder Likör).

 

Bitte habt Verständnis wenn unser Personal das streng kontrollieren wird!

 

Wenn ihr weitere Info`s haben wollt findet ihr hier interessante Links:

Die Erziehungsbeauftragung vom Landkreis Ostallgäu findet ihr hier.

Jugendschutz wird euch hier in einer Broschüre verständlich erklärt.

 

Fragen & Antworten

  • Handelt es sich beim 51. Bezirksmusikfest in Bertoldshofen um eine öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzes? Ja.
  • Wie alt muß ein Erziehungsberechtigter sein? Volljährig.
  • Kann ein Erziehungsberechtigter die Verantwortung für mehrere Jugendliche übernehmen? Ja. 
  • Welchen Eingang nehmen Erziehungsberechtigte und Jugendliche? Zusammen bitte den „Unter 18“ Eingang.
  • Darf meine Erziehungsberechtigte Aufsicht Alkohl trinken? Nein, der Erziehungsberechtigte muss nüchtern sein!